Wofür einen Energieausweis?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass der Eigentümer bei Vermietung, Ver- kauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes den Energieausweis des Gebäudes vorgelegen muss. Dieser Energieausweis kann von einem nach EnEV berechtigten Berater in zwei ver- schiedenen Varianten, nach Verbrauch oder Bedarf, ausgestellt werden.
Er soll eine eindeutige und vergleichbare Aussage über den energetischen Zustand Ihres Ge- bäudes treffen. Der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ist stark vom Nutzerverhalten abhängig und ermöglicht daher keine Beurteilung der energetischen Qualität. Nur der Energie- ausweis nach Bedarf stellt eine Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden und Verbrauchswerten bei gleichem Nutzerverhalten dar.
Hinweis: Wir empfehlen, wie die Deutsche Energieagentur DENA, für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis. Denn nur so ergibt sich ein vom Nutzerverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis.








