Wohngebäude/ Nichtwohngebäude

Wohngebäude sind gemäß EnEV, Gebäude die nach ihrer Zweckdienlichkeit überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Darunter fallen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Aber auch eine Nichtwohnnutzung kann wie ein Wohngebäude behandelt werden, wenn die Art der Nutzung und die gebäudetechnische Ausstattung nicht wesentlich von einer  Wohnnutzung abweichen z.B. freiberufliche Nutzung, die gewöhnlich in Wohnungen stattfindet oder freiberufsähnliche gewerbliche Nutzung. Alle Gebäude die im Sinne dieser Richtlinie nicht dieser Definition von Wohngebäuden entsprechen, sind Nichtwohngebäude. Nach ENEV 2009 werden jetzt erstmalig alle Gebäude nach DIN V 18599 bewertet, wobei es für Wohngebäude noch die Möglichkeit der Bewertung nach DIN 4701-10 gibt. Im Einzelfall kann diese Wahlmöglichkeit, auch im Hinblick auf gemischt genutzte Gebäude eine für Sie positive Möglichkeit zur Einhaltung der Vorgaben nach ENEV bieten.

 

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