Energieausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass der Eigentümer bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes den Energieausweis des Gebäudes vorgelegen muss. Dieser Energieausweis kann von einem nach EnEV berechtigten Berater in zwei verschiedenen Varianten, nach Verbrauch oder Bedarf, ausgestellt werden.
Er soll eine eindeutige und vergleichbare Aussage über den energetischen Zustand Ihres Ge- bäudes treffen. Der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ist stark vom Nutzerverhalten abhängig und ermöglicht daher keine Beurteilung der energetischen Qualität. Nur der Energie- ausweis nach Bedarf stellt eine Vergleichbarkeit zu anderen Gebäuden und Verbrauchswerten bei gleichem Nutzerverhalten dar.
Hinweis: Wir empfehlen, wie die Deutsche Energieagentur DENA, für Wohngebäude grundsätzlich den Bedarfsausweis. Denn nur so ergibt sich ein vom Nutzerverhalten unabhängiges und vergleichbares Ergebnis.